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Alles unter einem Dach

Ihre Hausverwaltung in München.

Immobilienverwaltung, Vermietung und Verkauf aus einer Hand – mit Sorgfalt, Transparenz und dem Blick auf den langfristigen Werterhalt Ihrer Immobilie.

§ 26a WEGZertifizierter Verwalter
Seit 2017an der Seite von Eigentümern
24 hNotfallnummer für dringende Anliegen
01 · Das ganze Haus

WEG-Verwaltung

Dach, Fassade, Treppenhaus, Technik: Das Gemeinschaftseigentum Ihrer Eigentümergemeinschaft betreuen wir als zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG.

Unser oberstes Ziel ist spürbare Entlastung für Sie als Eigentümer. Wir kümmern uns um die organisatorischen, technischen und kaufmännischen Belange – sorgfältig, transparent und nachhaltig.

Gut zu wissen: Fenster sind per Gesetz immer Gemeinschaftseigentum. Ob die Reparaturkosten trotzdem beim Sondereigentümer liegen, regeln Beschlüsse oder die Teilungserklärung – es kommt auf den Einzelfall an.

02 · Etage für Etage

Jede Ebene im Blick

Wirtschaftlichkeit und der langfristige Werterhalt Ihrer Immobilie stehen für uns an erster Stelle.

Durch sorgfältige Planung und vorausschauende Instandhaltung schaffen wir die Basis für eine kontinuierliche Wertsteigerung – damit Sie nicht nur kurzfristig profitieren, sondern langfristig von der sicheren Entwicklung Ihres Eigentums.

  • Vorausschauende Instandhaltung DG
  • Wirtschaftlichkeit & Werterhalt 3. OG
  • Technische Belange 2. OG
  • Kaufmännische Belange 1. OG
  • Organisatorische Belange EG
03 · Ihre Wohnung

Sonder­eigentums- & Miet­verwaltung

Neben dem Gemeinschaftseigentum betreuen wir auch Ihre einzelne Einheit – Ihr Sondereigentum und Ihre vermietete Wohnung.

Effiziente Prozesse, transparente Kommunikation und ein komfortabler Online-Zugang zu allen wichtigen Unterlagen und Informationen machen die Verwaltung für Sie nachvollziehbar.

  • Formular Mieterwechsel PDF
  • Übergabeprotokoll Mieterwechsel folgt
  • Zwischenablesung bei Mieterwechsel PDF
04 · Am Markt

Vermietung & Verkauf

Wir platzieren Ihre Immobilie seriös und zu bestmöglichen Konditionen am Markt – mit einem Höchstmaß an Diskretion und Professionalität.

Als vertrauenswürdiger Partner haben wir dabei stets Ihre Interessen im Blick: vom ersten Gespräch bis zur Übergabe.

Unser Anspruch

Sorgfalt.
Transparenz.
Nachhaltigkeit.

Eine Rundum-Betreuung, die Ihnen als Eigentümer die organisatorischen, technischen und kaufmännischen Aufgaben abnimmt – professionell, wirtschaftlich und nachhaltig.

Kundenstimmen

Das sagen Eigentümer

★★★★★

5,0 aus 10 Bewertungen auf Google

Alle Bewertungen auf Google ↗
„Bei Prona Immobilien fühlt man sich in besten Händen – schnell, freundlich und kompetent.“
Google-Bewertung
„Besonders hervorheben möchte ich die hervorragende Kommunikation – man wird stets informiert und fühlt sich als Eigentümer wirklich wertgeschätzt.“
Google-Bewertung
„Ich fühle mich sehr gut beraten. Der Verkauf meiner Immobilie lief schnell und unkompliziert.“
Google-Bewertung

Entwurf: Zitate sinngemäß aus den Google-Bewertungen übertragen – vor dem Livegang mit dem Originalwortlaut abgleichen und offiziell einbinden.

Verwalterwechsel

Wechsel zu PRONA in fünf Schritten

Ein Verwalterwechsel ist einfacher, als viele Eigentümergemeinschaften denken. Seit der WEG-Reform 2020 kann der bisherige Verwalter jederzeit abberufen werden.

  1. 01

    Kennenlernen & Angebot

    Wir besprechen Ihre Wohnanlage, sichten Teilungserklärung, Verwaltervertrag und Laufzeiten und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

  2. 02

    Beschluss der Eigentümer

    In der Eigentümerversammlung wird der bisherige Verwalter abberufen (§ 26 Abs. 3 WEG) und PRONA bestellt – in der Regel mit einfacher Mehrheit, für höchstens fünf Jahre. Am besten mit getrennten Tagesordnungspunkten für Abberufung, Bestellung und Vertragsabschluss.

  3. 03

    Vertrag & Stichtag

    Der Verwaltervertrag wird geschlossen, ein Übergabestichtag festgelegt. Der Vertrag des bisherigen Verwalters endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.

  4. 04

    Übergabe

    Unterlagen, Beschlusssammlung, Konten und laufende Verträge werden übergeben und in einem Übergabeprotokoll festgehalten; Bankvollmachten werden umgestellt.

  5. 05

    Start mit PRONA

    Sie erhalten Ihren Online-Zugang zu allen Unterlagen, feste Ansprechpartner und die 24-Stunden-Notfallnummer.

Entwurf – doppelt prüfen: Ablauf recherchiert nach WEG in der Fassung seit 1.12.2020 (§ 26 WEG). Muss von PRONA bestätigt und rechtlich geprüft werden. Keine Rechtsberatung.

Digital organisiert

Wir setzen auf Digitalisierung

Damit Sie jederzeit wissen, was in Ihrer Immobilie passiert – und uns erreichen, wenn es darauf ankommt.

Prozesse

Effizient

Schlanke, digitale Abläufe in Verwaltung, Vermietung und Verkauf.

Unterlagen

Online-Zugang

Komfortabler Zugriff auf alle wichtigen Unterlagen und Informationen Ihrer Immobilie.

Erreichbarkeit

24-Stunden-Notfallnummer

Für dringende Anliegen wie einen Wasserschaden sind wir rund um die Uhr erreichbar.

Inhaber · Prona Immobilien
BBBesart Beka
Über uns

Persönlich geführt, seit 2017

„Gegründet auf langjähriger Erfahrung und Expertise, leite ich, Besart Beka, das Unternehmen als zertifizierter Immobilienverwalter nach § 26a WEG.“

Seit 2017 steht Besart Beka Eigentümern und Investoren zur Seite, um deren Immobilienwerte nachhaltig zu sichern und zu steigern. Zusätzlich bringt er fundiertes Fachwissen als ausgebildeter Kaufmann für Versicherungen und Finanzen mit Schwerpunkt Sachversicherungen ein.

§ 26a WEGZertifizierter Immobilienverwalter
Seit 2017Für Eigentümer und Investoren
SachversicherungenKaufmann für Versicherungen und Finanzen
MünchenVerwaltung, Vermietung, Verkauf
Persönliches Gespräch vereinbaren →
Service

Häufige Fragen & Formulare

Antworten auf Fragen, die uns Eigentümer und Bewohner oft stellen – und kostenlose Vorlagen für Mieter- und Eigentümerwechsel.

Was darf ich in meiner Garage lagern?

Laut Art. 2 Abs. 8 BayBO sind Garagen nur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen zu nutzen. In mittelgroßen und großen Garagen (mehr als 100 m² Nutzfläche) dürfen brennbare Stoffe außerhalb der Fahrzeuge nur in sehr geringen Mengen aufbewahrt werden – etwa ein Satz Autoreifen, kleinere Behälter oder Reparaturwerkzeug. Auch Fahrräder sind aus Brandschutzsicht unproblematisch.

Was darf ich im Treppenhaus lagern?

Treppenhäuser und Gänge sind Fluchtwege für Bewohner und Zugangswege für Rettungskräfte und müssen immer frei passierbar sein. Brennbare Gegenstände dürfen dort nie gelagert werden – Hausrat, Kinderwägen, Pflanzen, Schuhe und Regale gehören nicht ins Treppenhaus.

Sind Fenster Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?

Fenster sind per Gesetz immer Gemeinschaftseigentum. Ihre Eigentümergemeinschaft kann jedoch beschlossen haben, dass die Kosten für Reparaturen beim jeweiligen Sondereigentümer liegen, oder die Teilungserklärung regelt Entsprechendes. Es kommt oft auf den Einzelfall an.

Was tue ich bei einem Wasserschaden?

Verständigen Sie unverzüglich die Hausverwaltung und den Hausmeister. Schäden sind sofort anzuzeigen.

Ich habe meine Wohnung verkauft – wer erhält die Jahresabrechnung?

Nur wer zum Zeitpunkt der Abrechnung Eigentümer ist, erhält die Jahresabrechnung. Ab der Eigentumsumschreibung ist der neue Eigentümer Mitglied der Gemeinschaft, zahlt das fällige Hausgeld und erhält Erstattungen aus der Jahresabrechnung – auch für einen Zeitraum, in dem er noch nicht Eigentümer war. Eine Nachzahlung trägt ebenfalls der neue Eigentümer.

Rauchwarnmelderpflicht – was gilt in Bayern?

Nach Art. 46 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung braucht jede Wohnung in allen Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, mindestens einen Rauchwarnmelder. Einbauen müssen ihn die Eigentümer. Für die Betriebsbereitschaft sind die unmittelbaren Besitzer zuständig – in einer vermieteten Wohnung also in der Regel die Mieter, sofern nicht der Eigentümer diese Pflicht übernimmt.

Was tue ich, wenn der Aufzug stecken geblieben ist?

Verständigen Sie unverzüglich die Hausverwaltung und den Hausmeister. Auf der Merktafel im Eingangsbereich Ihrer Wohnanlage finden Sie außerdem die Notfallnummer der Aufzugsfirma.

Formulare & Downloads

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Immobilie

Ob Verwalterwechsel, Mietverwaltung oder Verkauf – schreiben Sie uns. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

BüroKronstadter Str. 30, 81677 München
E-Mailinfo@prona-immobilien.de

Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an: 089 413 258 130 · für dringende Anliegen:

Antwort innerhalb von 24 Stunden · Es gilt unsere Datenschutzerklärung.